86 Empirische Studie
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Der vermutete negative Zusammenhang zwischen dem in den Expositionen
gezeigten Sicherheitsverhalten und der Veränderung kognitiver Prozesse im
Therapieverlauf konnte bestätigt werden. Die Hypothese, dass bei gleichzeitiger
Betrachtung der Veränderung kognitiver Prozesse und Sicherheitsverhalten beide
zugleich das Therapieergebnis beeinflussen, konnte nicht bestätigt werden. Das
Ausmaß von Sicherheitsverhalten in den Expositionen schien keinen Einfluss auf das
Therapieergebnis zu haben. Es zeigte sich jedoch ein hochsignifikanter Zusammen-
hang zwischen der Veränderung kognitiver Prozesse im Therapieverlauf und dem
Therapieergebnis. Außerdem konnten die kognitiven Veränderungen zur Post-
Messung das Therapieergebnis in der Follow-up-Messung vorhersagen.
Die Veränderung kognitiver Prozesse wirkt sich somit positiv auf Sicherheitsverhalten
aus (je größer die Veränderung kognitiver Prozesse, desto weniger Sicherheits-
verhalten). Das Ausmaß an gezeigtem Sicherheitsverhalten schlug sich jedoch nicht
im Therapieergebnis nieder. Umso interessanter ist an diesem Ergebnis, dass die
Veränderung kognitiver Prozesse für den Therapieerfolg von großer Bedeutung zu
sein scheint. Dies widerlegt die Annahme, dass der Expositionstherapie ein reines
Habituationsmodell zugrunde liegt. Vielmehr scheinen die Veränderung kognitiver
Prozesse und die Reduktion der Angst vor Körpersymptomen gleichermaßen für den
Therapieerfolg von Bedeutung zu sein. Bevor jedoch eine abschließende Erörterung
der hier gefundenen Ergebnisse vorgenommen wird, sollen zunächst die methodi-
schen Einschränkungen und damit verbundenen Grenzen der Aussagekraft dieser
Arbeit diskutiert werden.
Einige methodische Kritikpunkte das Sicherheitsverhalten betreffend (Erfassung von
Sicherheitsverhalten zu Therapiebeginn, aktive Manipulation von Sicherheits-
verhalten im Therapieprozess) wurden bereits angesprochen. Erwähnenswert ist
außerdem noch die Art der Erfassung von Sicherheitsverhalten in der vorliegenden
Studie mit Hilfe von Expositionsprotokollen. Dabei handelte es sich in der unbeglei-
teten Bedingung um eine reine Selbstauskunft des Patienten. Zwar wurden die aus-
gefüllten Expositionsprotokolle in der darauf folgenden Therapiesitzung ausführlich
besprochen, jedoch kann eine Fehleinschätzung des Patienten nicht ausgeschlossen
werden. In der begleiteten Bedingung wurde die Einschätzung zum Sicherheits-
verhalten nach gemeinsamer Besprechung und Reflexion mit dem Therapeuten ein-
getragen, was möglicherweise dazu führte, dass der Patient eher sozial erwünscht
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